Projektierte Seniorenresidenz

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Datenblatt
ImmoNr 1107
Nutzungsart Anlage
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Objekttyp Wohnanlage
PLZ 48485
Ort Neuenkirchen
Land Deutschland
Wohnfläche 2.067 m²
Nutzfläche 2.067 m²
Grundstücksgröße 10.000 m²
Anzahl Zimmer 80
Anzahl Schlafzimmer 80
Anzahl Badezimmer 80
Vermietbare Fläche 2.067 m²
Anzahl Wohneinheiten 80
Befeuerung Luft/Wasser Wärmepumpe
Kabel Sat TV Ja
ImmoNr 1107 Nutzungsart Anlage
Vermarktungsart Kauf Objektart Haus
Objekttyp Wohnanlage PLZ 48485
Ort Neuenkirchen Land Deutschland
Wohnfläche 2.067 m² Nutzfläche 2.067 m²
Grundstücksgröße 10.000 m² Anzahl Zimmer 80
Anzahl Schlafzimmer 80 Anzahl Badezimmer 80
Vermietbare Fläche 2.067 m² Anzahl Wohneinheiten 80
Befeuerung Luft/Wasser Wärmepumpe Kabel Sat TV Ja

Hinweis zur Provision: 5,95% inkl. Mehrwertsteuer

Details zur Immobilie
Projektierte Seniorenresidenz auf ca. 10.000 m² Grundstück.


Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

 
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 30.06.2033
Endenergiebedarf: 29.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 2024
Wesentlicher Energieträger: Alternativ
Klasse: A

Fläche Bestand: ca. 2067m²

Fläche Neubau ca. 5766m²

Kaufpreis inkl. Planung (ohne Ausführung) : 3.850.000 Euro
Neuenkirchen mit seinen rund 14.000 Einwohnern liegt verkehrsgünstig nahe den Autobahnen A1, A30 und A31. Trotz der unmittelbaren Nähe zur Stadt Rheine liegt Neuenkirchen ländlich und ruhig.
Die Gemeinde verdankt ihren hohen Wohn- und Freizeitwert einer günstigen geographischen Lage. Das Erholungsgebiet "Offlumer See", zwei Campingplätze und ein großzügig ausgebautes Naturfreibad mit Riesenwasserrutsche bieten Erholungssuchenden Abwechslung.
Neuenkirchen verfügt über sämtliche Schularten: ein Gymnasium, eine Realschule, eine Hauptschule und drei Grundschulen. Unterricht in der Volkshochschule und Musikschule werden im Rahmen eines Zweckverbandes mit anderen Kommunen angeboten. In der Villa Hecking und im schön angelegten Park der Villa finden Kultur- und Musikveranstaltungen, Ausstellungen etc. statt. Die stilvollen Räume werden gern für Trauungen und Empfänge genutzt.
Für ein attraktives Freizeitangebot sorgen Heimatverein, Volkstanzgruppen, Männergesangverein, Kirchen- und Kinderchöre. Das Angebot für Leistungs- und Ausgleichssport reicht von Fußball, Leichtathletik und Tennis bis Reiten und Schach. Einkaufen wird in der attraktiv gestalteten Fußgängerzone zum Einkaufsspaß, kostenloses Parken im Ortskern ist kein Problem. Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft sind mit leistungsfähigen Betrieben vertreten.
Der nahegelegene Ortsteil St. Arnold mit seinen ca. 3.000 Einwohnern verfügt zusätzlich über einen Kindergarten, eine Grundschule, eine Sporthalle, einen Sportplatz und mehrere Angelseen. Auch zwei Ärzte (Allgemeinmediziner und Zahnarzt) gibt es direkt im Ort.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Kaufpreis 3.850.000 €
Außen-Provision 5,95% inkl. Mehrwertsteuer
Währung
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr 2024
Energieausweis Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 30.06.2033
Endenergiebedarf 29 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 2024
wesentlicher Energieträger Alternativ
Details zur Immobilie
Energieausweisdaten
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr 2024
Energieausweis Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 30.06.2033
Endenergiebedarf 29 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 2024
wesentlicher Energieträger Alternativ
Kaufpreis 3.850.000 €
Außen-Provision 5,95% inkl. Mehrwertsteuer
Währung
Beschreibung der Immobilie Projektierte Seniorenresidenz auf ca. 10.000 m² Grundstück.


Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

 
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 30.06.2033
Endenergiebedarf: 29.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 2024
Wesentlicher Energieträger: Alternativ
Klasse: A

Ausstattung der Immobilie Fläche Bestand: ca. 2067m²

Fläche Neubau ca. 5766m²

Kaufpreis inkl. Planung (ohne Ausführung) : 3.850.000 Euro
Hier befindet sich die Immobilie Neuenkirchen mit seinen rund 14.000 Einwohnern liegt verkehrsgünstig nahe den Autobahnen A1, A30 und A31. Trotz der unmittelbaren Nähe zur Stadt Rheine liegt Neuenkirchen ländlich und ruhig.
Die Gemeinde verdankt ihren hohen Wohn- und Freizeitwert einer günstigen geographischen Lage. Das Erholungsgebiet "Offlumer See", zwei Campingplätze und ein großzügig ausgebautes Naturfreibad mit Riesenwasserrutsche bieten Erholungssuchenden Abwechslung.
Neuenkirchen verfügt über sämtliche Schularten: ein Gymnasium, eine Realschule, eine Hauptschule und drei Grundschulen. Unterricht in der Volkshochschule und Musikschule werden im Rahmen eines Zweckverbandes mit anderen Kommunen angeboten. In der Villa Hecking und im schön angelegten Park der Villa finden Kultur- und Musikveranstaltungen, Ausstellungen etc. statt. Die stilvollen Räume werden gern für Trauungen und Empfänge genutzt.
Für ein attraktives Freizeitangebot sorgen Heimatverein, Volkstanzgruppen, Männergesangverein, Kirchen- und Kinderchöre. Das Angebot für Leistungs- und Ausgleichssport reicht von Fußball, Leichtathletik und Tennis bis Reiten und Schach. Einkaufen wird in der attraktiv gestalteten Fußgängerzone zum Einkaufsspaß, kostenloses Parken im Ortskern ist kein Problem. Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft sind mit leistungsfähigen Betrieben vertreten.
Der nahegelegene Ortsteil St. Arnold mit seinen ca. 3.000 Einwohnern verfügt zusätzlich über einen Kindergarten, eine Grundschule, eine Sporthalle, einen Sportplatz und mehrere Angelseen. Auch zwei Ärzte (Allgemeinmediziner und Zahnarzt) gibt es direkt im Ort.
Sonstige Angaben zur Immobilie Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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