Fastfoodrestaurant als Anlageobjekt in TOP-LAGE

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Datenblatt
ImmoNr1013
NutzungsartAnlage
VermarktungsartKauf
ObjektartSonstige
ObjekttypGewerbeeinheit
PLZ48431
OrtRheine
LandDeutschland
Gesamtfläche883 m²
Gastrofläche883 m²
BodenFliesen
ImmoNr1013 NutzungsartAnlage
VermarktungsartKauf ObjektartSonstige
ObjekttypGewerbeeinheit PLZ48431
OrtRheine LandDeutschland
Gesamtfläche883 m² Gastrofläche883 m²
BodenFliesen

Hinweis zur Provision: 5,95% inkl. Mehrwertsteuer

Details zur Immobilie
Interessantes Anlageobjekt in TOP - Lage von Rheine.

Diese im Jahr 2002 erbaute Immobilie wurde Ende 2015 aufwendig saniert. Sämtliche Einbau-Aggregate wurden dabei erneuert.
Zur Zeit befindet sich in der Immobilie eines der modernsten Schnellrestaurants in Norddeutschland.
Die Immobilie ist langfristig vermietet.

Zusätzliche Magnete mit großem Kundenaufkommen (Lidl, Post, Bahnhof etc.) befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft.
Gesamtfläche 883m²

Grundstück: 2.484m²


Kaufpreis: Auf Anfrage

Ein Energieausweis wurde beantragt!
Im Zentrum von Rheine
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Außen-Provision5,95% inkl. Mehrwertsteuer
Währung
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr2002
ZustandGepflegt
Details zur Immobilie
Energieausweisdaten
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr2002
ZustandGepflegt
Außen-Provision5,95% inkl. Mehrwertsteuer
Währung
Beschreibung der Immobilie Interessantes Anlageobjekt in TOP - Lage von Rheine.

Diese im Jahr 2002 erbaute Immobilie wurde Ende 2015 aufwendig saniert. Sämtliche Einbau-Aggregate wurden dabei erneuert.
Zur Zeit befindet sich in der Immobilie eines der modernsten Schnellrestaurants in Norddeutschland.
Die Immobilie ist langfristig vermietet.

Zusätzliche Magnete mit großem Kundenaufkommen (Lidl, Post, Bahnhof etc.) befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft.
Ausstattung der Immobilie Gesamtfläche 883m²

Grundstück: 2.484m²


Kaufpreis: Auf Anfrage

Ein Energieausweis wurde beantragt!
Hier befindet sich die Immobilie Im Zentrum von Rheine Sonstige Angaben zur Immobilie Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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